Allgemeine Geschäftsbedingungen

PC - Service Pilz 
Inhaber: Pilz Robert
Böhmerwaldstraße 49
93105 Tegernheim
Telefon: 09403/5438955
E-Mail: mail@pc-pilz.de

1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen PC-Service Pilz und dem Kunden gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.

2. Leistungen
Die Serviceleistungen der Firma PC - Pilz werden in Form von Dienstverträgen (§611 ff BGB) erbracht. Alle Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich, Irrtümer sind vorbehalten. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienstverträgen ist der PC - Pilz berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

2.1 Wartungen und Reparaturen
Die Leistungen werden am Ort der Aufstellung der Geräte (Vor-Ort) oder in der firmeneigenen Werkstatt erbracht. Die von PC - Pilz erbrachten Leistungen sind, unabhängig vom Ergebnis, nach der jeweils gültigen Preisliste zu entlohnen. Dies gilt auch, wenn aus von PC - Pilz nicht zu vertretenden Gründen eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann. Dies gilt nicht, soweit die Nichterfüllung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens von PC - Pilz beruht. Der zeitliche Aufwand wird auch dann berechnet, wenn z.B.
* der Fehler bei der Überprüfung vor Ort nicht auftritt;
* notwendige Ersatzteile nur zu unverhältnismäßigen Kosten oder nicht mehr beschafft werden können;
* der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend ist;
Weisen die durchgeführten Leistungen Mängel auf, ist der Kunde berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Hierzu bitten wir Sie mit PC – Pilz telefonisch in Kontakt zu treten um den Sachverhalt klären zu können. Dies gilt nur, soweit die Mängel auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PC – Pilz beruhen. Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen

2.2 Installationen
Die Leistungen werden von PC - Pilz am Ort der Aufstellung der Geräte erbracht (Vor-Ort). Für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software eine wichtige Voraussetzung. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Software, Hardwareausstattung, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen oder zur Herstellung der uneingeschränkten Lauffähigkeit notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden, Besorgung der notwendigen Geräte/Software) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch PC - Pilz.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach den Tarifen der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste, die jederzeit auf unserer Website (www.pc-pilz.de) einsehbar ist. Zahlungen an PC - Pilz sind sofort bar fällig (ohne Abzug), sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Sie erhalten eine schriftliche Rechnung vor Ort ausgestellt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der PC - Pilz berechtigt, auch ohne vorhergehende Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuell geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese unstrittig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungzeitraumes hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungzeitraums anzeigt. Handels rechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, den PC – Pilz die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch. Es gelten die Angaben des Herstellers. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, zusätzlicher Hardwarekomponenten o.ä. verursacht wurden, begründen ebenfalls keinen Anspruch. PC Pilz haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Kunden eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vom PC – Pilz, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen vom PC - Pilz zurückzuführen sind. Bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Computersystemen kann es zu Datenverlusten kommen. Es liegt alleine im Verantwortungsbereich des Kunden, für eine ausreichende Datensicherung Sorge zu tragen. PC – Pilz haftet nicht für Datenverluste, Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne bei Datenverlust. Speziell bei Neuinstallationen muss der Kunde selbst Sorge dafür tragen, dass gespeicherte Dokumente und persönliche Daten vorher gesichert werden. PC – Pilz kann dazu beratend und unterstützend tätig werden. PC – Pilz übernimmt im Nachhinein keine Haftung für den nicht gesicherten Datenbestand des Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt
PC – Pilz behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PC – Pilz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von PC – Pilz durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Kunde unverzüglich den PC – Pilz davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte vom PC – Pilz zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von PC – Pilz hinzuweisen.

6. Information nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
PC – Pilz weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PC – Pilz und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die beanstandende Bestimmung ist in diesem Fall durch eine dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende zu ersetzen. 


Tegernheim, den 11.02.2020

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